Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung der SG Stupferich. Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder ab Eintritt in die SG Stupferich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins.